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Leistungsfall zum Privat-Rechtsschutz

“Ein Unglück kommt selten allein”

Ein Kunde hat vor über 10 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Natürlich in der Hoffnung, diese nie in Anspruch nehmen zu müssen. Aber gerade bei der beruflichen Tätigkeit kann viel passieren.Doch nicht sein Beruf macht dem Kunden schließlich einen Strich durch seine Lebensplanung, sondern die Darmerkrankung Morbus Crohn. An dieser hatte schon sein Vater gelitten.

Die mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit kann ohne Probleme nachgewiesen werden. Somit sind aus Kundensicht die Voraussetzungen für die Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von fast 1.000,- € gegeben.

Daher beantragt der Kunde die Leistungen bei der BU-Versicherung.
Doch nach langem Hin und Her erklärt diese die Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung. Angeblich ergibt sich aus einem erst jetzt vorliegenden Arztbericht, dass Ihr Kunde die Versicherung bei Vertragsabschluss nicht wahrheitsgemäß informiert hat.

Da die Versicherung die Leistungen verweigert, muss der Kunde Klage erheben. Aufgrund des langen außergerichtlichen Schriftwechsels haben sich bereits erhebliche Forderungen aus der Vergangenheit angesammelt. Hinzu kommen die Forderungen auf zukünftige Leistungen, so dass sich ein Streitwert von fast 57.000,- € ergibt.

Im Laufe des Verfahrens stellt sich die Angelegenheit folgendermaßen dar :
Ein paar Monate vor Abschluss der Versicherung war Ihr Kunde zur Behandlung bei seinem Hausarzt. Es plagten ihn starke Magen-Darm-Beschwerden. Es wurde daraufhin eine Koloskopie im Krankenhaus durchgeführt.
Ihr Kunde gibt an, dass ihm sein Hausarzt damals mitgeteilt hat, dass die Untersuchung ohne Befund sei. Nach der kurzzeitigen Einnahme eines Medikaments sei er wieder beschwerdefrei gewesen. Die eigentliche Erkrankung trat auch erst nach Jahren ein.

Die Versicherung hingegen beruft sich darauf, dass im Arztbericht des Krankenhauses an den behandelnden Hausarzt eine Entzündung, die sich histologisch bestätigte, angeführt und die Einnahme eines Medikaments empfohlen wurde. Der Kunde hatte aber im Versicherungsantrag auf die entsprechenden Gesundheitsfragen nur „Routineuntersuchung ohne Befund“ und den Namen des behandelnden Arztes angegeben.

Aufgrund der nicht mehr aufklärbaren Sachlage rät das Gericht den Parteien dringend zu einem Vergleich. Der Kunde erhält eine einmalige Zahlung von 7.000,- €, alle weiteren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind damit abgegolten.

Die AUXILIA hilft dem Kunden

Aufgrund der Erledigung durch diesen Vergleich hat der Kunde 88% der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Dies bedeutet alles in allem fast 10.000,- €.

Die Rechtsschutzversicherung des Kunden, die AUXILIA, hat diese Kosten für ihn übernommen.

Dieser Fall ist über die Leistungsart „Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht“ versichert. Diese ist in allen aktuellen Produkten enthalten, die Rechtsschutz für den Privat-Bereich bieten.

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Leistungsfall zum Schadensersatz-Rechtsschutz

“Ist die selbständige Nebentätigkeit rechtsschutzversichert?”

Ein Kunde ist neben seiner angestellten Tätigkeit ein ambitionierter Fotograf.Nachdem seine Ausrüstung immer umfangreicher und teurer wurde, beschloss er, mit seinem Können nebenberuflich etwas hinzu zu verdienen. Die Umsätze hielten sich im Rahmen, aber er konnte steuerrechtlich zumindest einen kleinen Gewinn verbuchen.

Im Zuge der Sanierung des Abwasserkanals wurde die Straße vor seinem Wohnhaus aufgebaggert. Aus Unachtsamkeit beschädigte der Baggerführer die Stromleitung und es kam zu einem Kurzschluss. Im gesamten Straßenzug fiel der Strom aus.

Als dieser Kunde ein paar Tage später seinen speziell für die Bildausdrucke angeschafften Großformatdrucker nutzen wollte, war dieser defekt. Sein Fachhändler diagnostizierte einen Überspannungsschaden.

Der Kunde stellte sofort den Zusammenhang zwischen der Beschädigung der Stromleitung und dem beschädigten Drucker dar. Er wandte sich an die Baufirma, die jegliche Verantwortung bestritt.

Der Kunde verklagte die Baufirma. Im Rahmen der Beweisaufnahme führte der gerichtliche Sachverständige aus, dass durchaus eine Überspannung Ursache des Defektes sein kann. Auch wäre es prinzipiell möglich, dass durch den Baustellenunfall ein Überspannungsimpuls ausgelöst worden sei. Allerdings könne er keine Aussage darüber treffen, ob der konkrete Unfall für den konkreten Schaden verantwortlich war.
Der Versicherte konnte nicht belegen, dass der Drucker unmittelbar vor dem Unfall noch funktionierte. Ihrem Kunden waren auch keine weiteren Schäden, z.B. bei seinen Nachbarn bekannt, die seine Behauptung untermauern würden. Mit der Begründung, dass ihr Kunde beweisfällig geblieben sei, wies das Amtsgericht die Klage ab.

Die AUXILIA hilft ihren Kunden

Bei einem Streitwert von 900,- € ergaben sich Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 1.415,- €, wobei allein die Sachverständigenkosten 870,- € betrugen.
Die AUXILIA erstattete im Rahmen des Produktes Kleinunternehmer-Rechtsschutz die Kosten, die den Selbstbehalt von 250,- € überstiegen.

Hintergrund

Dieser Sachverhalt ist in Produkten versichert, die Schadensersatz-Rechtsschutz im Firmen- und selbständigen Bereich enthalten. Daher lehnen Rechtsschutz-Versicherer eine Kostenübernahme ab, wenn der Kunde lediglich seinen Privatbereich versichert hat – unabhängig von einer Umsatzgrenze!

Einzig die AUXILIA bietet mit dem Kleinunternehmer-Rechtsschutz die Möglichkeit, dieses Risiko auch außerhalb der Gewerbetarife als günstigen Zusatz, z. B. zum JURPRIVAT abzusichern.

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